Die Ausbildung beginnt einmal jährlich nach Ablauf der Schulferien im Sommer und endet regelmäßig mit Ende des dritten Schuljahres. Die Bewerbungsfrist endet am 1. November des
Vorjahres.
Für Ihre Bewerbung benutzen Sie bitte das VD-Online-Bewerbungsverfahren. Der Ausdruck der Online-Bewerbung, der nach Abschluss des Vorgangs erzeugt wird, muss zusammen mit den Unterlagen für die
Teilnahme an der Eignungsprüfung spätestens bis zum Bewerbungsschluss am 1. November unterschrieben an das zuständige Regierungspräsidium verschickt werden, in dessen Bereich Sie die Ausbildung
absolvieren möchten. Die Bewerbungsunterlagen für die Teilnahme an der Eignungsprüfung sowie die nach bestandener Eignungsprüfung einzureichenden Zulassungsunterlagen können Sie von dieser
Website unter Informationen und Formulare herunterladen.
Nach Abschluss der Online-Bewerbung ist es erforderlich, Ihre Dokumente lt. der dort bereitgestellten Checkliste per Post an das Regierungspräsidium Stuttgart zu senden. Ggf. benötigen
Sie einen Scanner bzw. Drucker.
U. a. sind dies folgende Unterlagen:
Eine Übersicht der Ansprechpartnerinnen und -partner bei den Regierungspräsidien finden Sie unter:
Kontakt und Ansprechpartner
Nach Eingang aller erforderlichen und geprüften Unterlagen bis 01. November erhalten Sie vom Seminar die Einladung zur Zulassungsprüfung im Dezember. Sofern Sie diese bestanden haben werden Sie im Februar/März des darauffolgenden Jahres zur Eignungsprüfung eingeladen. Anforderungen und Termine der Prüfungen siehe Eignungsprüfung.
Bitte bei den nachfolgend genannten Unterlagen unbedingt die im Merkblatt genannten Fristen beachten.
Folgende Unterlagen sind erst nach Bestehen der Eignungsprüfung bis spätestens 30. Juni dem zuständigen Regierungspräsidium unter Beachtung der nachstehend genannten Fristen vorzulegen:
Auf Anträgen zur Erteilung von Bescheinigungen (beispielsweise amtsärztliches Zeugnis, erweitertes Führungszeugnis) sowie auf nachzureichenden Bewerbungsunterlagen ist zu vermerken:
Ausbildung für die Laufbahn der Fachlehrkraft für musisch-technische Fächer.
Die zuvor genannten Nachweise müssen im Original oder in amtlich beglaubigter Form bei den Regierungspräsidien eingereicht werden (vergleiche Ausdruck der Online-Bewerbung).